Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihren Werkstattbesuch.
Führen Sie die §57a-Begutachtung (Pickerl) durch?
Ja, wir sind eine autorisierte Prüfstelle und führen die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Begutachtung für PKW bis 3,5t durch.
Bleibt meine Herstellergarantie erhalten?
Selbstverständlich. Wir führen alle Wartungsarbeiten exakt nach den Herstellervorgaben durch und verwenden Ersatzteile in Erstausrüsterqualität. Ihre Garantie bleibt somit vollumfänglich bestehen (Gruppenfreistellungsverordnung).
Bieten Sie Ersatzwagen an?
Ja, für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen gerne einen unserer modernen Ersatzwagen zur Verfügung. Bitte reservieren Sie diesen rechtzeitig bei der Terminvereinbarung.
Reparieren Sie auch Elektroautos?
Ja, unser Team ist hochvoltzertifiziert (HV-Stufe 2 und 3). Wir sind berechtigt und bestens ausgerüstet, um Wartungen und Reparaturen an Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen durchzuführen.